Staatliche Förderung für Fotovoltaikanlagen

Erstellt von Hartwig unter Tipps - Schlagworte: Degression, Einspeisevergütung, Förderung, Fotovoltaikanlage, Vergütungssätze
30
Aug
2011

Die staatliche Förderung von Fotovoltaikanlagen findet über die im EEG geregelte Einspeisevergütung und die Förderung über Kredite der KfW statt. Beides im Zusammenhang ermöglicht die Errichtung kleinerer Anlagen zum Beispiel auf einem Eigenheimdach ohne Eigenmittel. Auch wer den erzeugten Strom selbst verbraucht, erhält eine Förderung.

Vergütungssätze

Die Einspeisevergütung wird zwar sukzessive abgesenkt, sie ist jedoch immer noch hoch genug, dass den Banken deren Abtretung als Kreditsicherheit – bei kleineren Anlagen – genügt. In den letzten Jahren wurden die Mittel gekürzt, im Gegenzug sanken allerdings auch die Kosten für die Anlagen, was in der Summe die Errichtung einer Fotovoltaikanlage im Jahr 2011 ähnlich attraktiv macht wie im Jahr 2004.

Zwar ist die Einspeisevergütung auf fast die Hälfte gesunken (für eine Anlage bis 30 kW von 57,4 auf 28,74 ct/kWh), aber die Anlagen kosten heute auch nur etwa die Hälfte. Die Kosten sanken nämlich von über 4.000 Euro pro Kilowattpeak im Jahr 2004 auf rund 2.000 Euro im Jahr 2011, die technologische Entwicklung hat dies ermöglicht.

Da diese Entwicklung vorhersehbar war und weitergeht, hat der Gesetzgeber in das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine sogenannte Degression für die Vergütungssätze eingebaut, also eine jährliche Absenkung für neu gebaute Anlagen. Bestehende Anlagen sind davon natürlich nicht betroffen, es wird jeweils 20 Jahre lang (beziehungsweise bis zum Ende des 20. Jahres, also im besten Fall fast 21 Jahre lang) die anfangs festgelegte Vergütung gezahlt. Gegenwärtig ist eine Degression von 13 Prozent jährlich vorgesehen, die jedoch je nach Umfang der neu installierten Anlagen auch neu verhandelt werden kann.

Die gegenwärtigen Vergütungssätze:

28,74 ct/kWh für Anlagen bis 30 kW

27,36 ct/kWh für Anlagen bis 100 kW

25,87 ct/kWh für Anlagen bis 1 MW

21,57 ct/kWh für Anlagen ab 1 MW

Für Freiflächen gelten gesonderte Vergütungssätze. Wer den Strom selbst verbraucht, erhält 16,74 ct/kWh für die Strommenge über 30 Prozent des Direktverbrauchsanteils, darunter 12,36 ct/kWh.
Degressionsentwicklung und Finanzierung über KfW

Wie sich die Degression fortsetzt, wird ab 2012 anhand der neu installierten Leistung entschieden. Mit einer Größenordnung um 10 – 13 Prozent ist zu rechnen, ob die Preise für die Module weiter so stark sinken wie in den vergangenen sieben Jahren, ist schwer abzuschätzen. Es könnte irgendwann eine technologische Grenze erreicht werden. Es ist ohnehin die Intention des Gesetzgebers zu beachten, dass Fotovoltaik irgendwann ohne Förderung funktioniert, das sollten langfristige Planer (die vielleicht in zehn Jahren bauen möchten) im Hinterkopf behalten.

Über KfW-Darlehen zinsgünstige Kredite und Förderungen für Fotovoltaikanlagen, und daran wird sich voraussichtlich auch bei Absenkung der Einspeisevergütung nichts ändern. Diese Mittel werden immer zu Zinsen weit unter Marktzins ausgereicht, allerdings werden die Konditionen gelegentlich angepasst. Im August 2011 werden Solaranlagen über das Programm 274 mit Zinsen ab 2,88 Prozent und einer tilgungsfreien Anlaufzeit gefördert.

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